Wir fördern Personen und Institutionen, die sich um Entbürokratisierung und Deregulierung verdient machen

Wir fördern Personen und Institutionen, die sich um Entbürokratisierung und Deregulierung verdient machen  

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen als auch Projekte, die sich für eine Entbürokratisierung und Deregulierung des deutschen Staates einsetzen oder wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema verfassen.

Was wird gefördert?

Förderpreise werden einmal jährlich mit einem Gesamtwert von bis zu 5000 € verliehen.

Diese enthalten:

  • Druckkostenzuschüsse für Dissertationen: 500 €*
  • Druckkostenzuschüsse für weitere wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten: 100 €*
  • Reisekostenzuschüsse bei aktiven Teilnahmen an Kongressen: bis zu 1000 €*
  • Journalistische Arbeiten, die sich kritisch mit Entbürokratisierung und Deregulierung auseinandersetzen: bis zu 1000€*
  • Projekte, mit dem Ziel ein effizientes Gemeinwesen zu fördern: bis zu 2000 €*
  • Weitere Vorhaben, die sich mit Entbürokratisierung und Deregulierung befassen: bis zu 2000 €*

*Es können im Sonderfall auch höhere Förderungspreise genehmigt werden.

Das Bewerbungsverfahren

Der Vorstand der Eigler-Stiftung bildet die Auswahlkommission, die die vorliegenden Bewerbungen begutachten und über eine Förderpreisvergabe entscheiden wird. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten eingeholt.

Wichtige Auswahlkriterien sind:

  • Qualität der Darstellung des Vorhabens
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Mögliche Vorarbeiten zu dem Thema
  • Bei Projekten: Durchführbarkeit des Vorhabens sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans

Zusätzliche außerfachliche Kriterien:

  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

Folgende Bewerbungsunterlagen sind an info[at]eigler-stiftung.de zu schicken:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular 
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum außerfachlichen Engagement (max. 2 Seiten)
  • Publikationsliste (max. 10 Seiten), wenn vorhanden
  • Darstellung des Vorhabens (2 – 5 Seiten) mit:
    – Darlegung des aktuellen Bearbeitungsstandes
    – Begründung der Notwendigkeit der Förderung
    – detailliertem Zeitplan mit monatlichen, ggf. wöchentlichen Angaben mit einzelnen Arbeitsschritten

Bewerbungsschluss:

Alle Förderanträge können jedes Jahr bis zum 31.12. eingereicht werden. Eine Bekanntgabe über die Förderung findet immer bis zum 31.01. statt. In dringenden Fällen sind Ausnahmen möglich.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen:

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Alle Unterlagen sind in einem pdf-Dokument per Mail einzureichen an: info[at]eigler-stiftung.de